Die Schöne und das Biest, Junior

Die Schöne und das Biest, Junior

Guiness world record and Stagecoach 30th anniversary Musical

Sunday July 1st 2018 – Doors open at 6:45pm

Terms & Conditions for Die Schöne und das Biest, Junior


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Events Stagecoach Frankfurt Nord

§ 1 Geltungsbereich


1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen Stagecoach Frankfurt Nord Event Die Schöne und das Biest (im folgenden „Theater der Waldorfschule Frankfurt am Main“) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Stagecoach Frankfurt Nord und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt Stagecoach Frankfurt Nord nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.


1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Online


2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen Stagecoach Frankfurt Nord und dem Besucher kommt durch die Online Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch Stagecoach Frankfurt Nord zustande. Eintrittskarten können über das Internetportal Bookitbee erworben werden. Erfolgt die Bestellung über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm schriftlich per E mail mitgeteilt wird.

2.2 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung Stagecoach ausgeschlossen.


2.3 Für Bestellungen über das Internet ist Stagecoach berechtigt, eine Internetgebühr zu erheben.


2.4 Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.


2.5 Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.


2.6 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

2.7 Bitte beachten Sie beim Print@home-Verfahren, dass das Print@home-Ticket nur einmal ausgedruckt und nicht vervielfältigt oder verändert werden darf.

Für den Fall, dass von diesem Print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich Stagecoach Frankfurt Nord das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen.

Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt Stagecoach Frankfurt Nord keinerlei Verantwortung.

§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug


3.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, stripe, paypal,Kreditkarte oder EC-Karte erfolgen.

3.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Stagecoach Frankfurt Nord. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen  zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.


3.3 Bei Zahlungsverzug ist Stagecoach berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht das Stagecoach die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 4 Beginn / Einlass


4.1 Das Theatersaal wird in der Regel eine halbe Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.


4.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.


4.3 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.

§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten


Stagecoach Frankfurt Nord behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust


6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.


6.2 Bei Vorstellungsausfall bietet Stagecoach erstattet dem Kunden den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Rückgabe muss Stagecoach unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.


6.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen Stagecoach schriftlich mitzuteilen.


6.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.


6.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten und Gutscheinen ist ausgeschlossen.


6.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise


7.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch Stagecoach gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der  beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.


7.2 Stagecoach verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.


7.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.


7.4 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen


8.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.


8.3 Besucher des Events von Stagecoach Frankfurt Nord erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§ 9 Hausrecht / Hausordnung


9.1 Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann Stagecoach Farnkfurt Nord gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

9.2 Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Aufführung ist untersagt.


9.3 Die Hausordnung des Theaters wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.


9.4 Die Veranstaltungen von Stagecoach sind grundsätzlich für Kinder ab 5 Jahren freigegeben. Änderungen für einzelne Produktionen sind zu erfragen.

§ 10 Garderobe


10.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.


10.2 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden.

Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.

Der Besucher muss für den Ersatz der Garderobenmarke aufkommen.

§ 11 Fundsachen


11.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Stagecoachpersonal abzugeben.


11.2 Der Verlust von Gegenständen ist beim Stagecoachpersonal zu melden.

§ 12 Haftung / Schadensersatz


12.1 Stagecoach frankfurt Nord übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern Stagecoach Frankfurt Nord, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.


12.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit Stagecoach Frankfurt Nord, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.


12.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.


12.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht Stagecoach Frankfurt Nord, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

12.5. Stagecoach Frankfurt Nord ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherbeteiligungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Datenschutz


13.1 Stagecoach Frankfurt Nord berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (DSGV) zu bearbeiten und zu speichern.


13.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.

§ 14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel


14.1 Es gilt deutsches Recht.


14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Stagecoach Frankfurt Nord und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


14.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.



Booking for this event is also subject to the LIVE IT Terms and Conditions

See other events organized by Stagecoach Frankfurt Nord Book Now
Event booking system powered by Bookitbee.com

© 2024 LIVE IT Group Ltd, Registered in England & Wales, number 08432364 at 7 Bell Yard, London WC2A 2JR
LIVE IT is a technology partner providing ticket fulfilment services and is not an agent for this event or affiliated with its organizers in any way.